Promillegrenzen für Fahrradfahrer in Deutschland

Viele glauben, dass Alkohol auf dem Fahrrad kein Problem ist. Doch auch als Radfahrer kannst du deinen Führerschein verlieren, Punkte in Flensburg kassieren und zur MPU müssen. Die Grenzwerte für Fahrradfahrer unterscheiden sich zwar von denen für Autofahrer, aber die Konsequenzen können genauso hart sein.

Grundsaetzlich gelten für Radfahrer zwei relevante Grenzwerte:

  • 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit bei Auffaelligkeiten oder Unfall
  • 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit - Strafen unabhängig vom Verhalten

Anders als beim Auto gibt es für das Fahrrad keine 0,5-Promille-Grenze als Ordnungswidrigkeit. Entweder greift die relative Fahruntüchtigkeit (ab 0,3) oder die absolute (ab 1,6).

Vergleich: Promillegrenzen Fahrrad vs. Auto

Grenzwert Fahrrad Auto
0,0 Promille (Fahranfänger) Gilt nicht Pflicht für Probezeit und unter 21
0,3 Promille (relativ) Strafe bei Auffaelligkeiten/Unfall Strafe bei Auffaelligkeiten/Unfall
0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) Gilt nicht für Fahrrad 500 EUR Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot
1,1 Promille (absolut, Auto) Gilt nicht für Fahrrad Straftat + Führerscheinentzug
1,6 Promille (absolut, Fahrrad) Straftat + MPU-Pflicht Straftat + MPU-Pflicht

Der entscheidende Unterschied: Auf dem Fahrrad liegt die absolute Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 Promille statt bei 1,1 Promille im Auto. Das bedeutet aber nicht, dass Radfahren mit Alkohol ungefährlich ist.

Willst du wissen, wie viel Alkohol zu diesen Werten führt? Nutze unseren Promillerechner für eine persönliche Einschaetzung.

Ab 0,3 Promille auf dem Fahrrad

Schon ab 0,3 Promille kann dir als Radfahrer eine Strafe drohen - allerdings nur, wenn:

  • Du in einen Unfall verwickelt bist
  • Du auffällig fährst (Schlangenlinien, Rotlichtverstoss)
  • Du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest

In diesen Fällen liegt eine Straftat nach Paragraph 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) vor. Wichtig: Dies gilt für alle Fahrzeuge, also auch für das Fahrrad.

Schon ein bis zwei Bier können je nach Körpergewicht 0,3 Promille ergeben.

Ab 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Fahrrad

Ab 1,6 Promille giltst du als Radfahrer als absolut fahruntüchtig. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob du auffällig fährst oder nicht, begehst du eine Straftat. Die Polizei muss keine Ausfallerscheinungen nachweisen.

Dieser Wert stammt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und wurde in zahlreichen Urteilen bestaetigt.

Um 1,6 Promille zu erreichen, muss ein 80 kg schwerer Mann ungefähr 3 bis 4 Liter Bier trinken.

Welche Strafen drohen beim betrunkenen Radfahren?

Die Strafen beim Radfahren unter Alkoholeinfluss sind nicht zu unterschätzen:

Situation Mögliche Strafen
0,3-1,6 Promille mit Auffaelligkeiten Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Ab 1,6 Promille (ohne Auffaelligkeiten) Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, MPU-Anordnung, Führerscheinentzug möglich
Unfall unter Alkoholeinfluss Strafanzeige, Schadensersatz, Versicherung kann Regress nehmen

Führerschein weg trotz Fahrrad?

Ja, das ist möglich und passiert häufiger als viele denken. Wenn du mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wirst, kann die Fahrerlaubnisbehoerde:

  • Deinen Auto-Führerschein einziehen
  • Eine MPU anordnen, bevor du den Führerschein zurueckbekommst
  • Die Fahrerlaubnis komplett entziehen

Der Grund: Die Behörde zweifelt an deiner generellen Eignung zum Führen von Fahrzeugen - egal ob Auto oder Fahrrad. Auch wenn du keinen Führerschein besitzt, kann eine MPU-Auflage erteilt werden, die dich spaeter daran hindert, einen Führerschein zu machen.

Mehr zum Thema MPU: Verändert sich der Grenzwert nach einer MPU?

Sonderfall: E-Bike, Pedelec und S-Pedelec

Die Promillegrenzen hängen davon ab, welchen Typ E-Bike du fährst:

  • Pedelec (bis 25 km/h, max. 250 Watt): Gilt rechtlich als Fahrrad. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für normale Fahrraeder (1,6 Promille absolut).
  • S-Pedelec (bis 45 km/h): Gilt rechtlich als Kraftfahrzeug. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer (0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille absolut).
  • E-Bike mit Gasgriff (ohne Treten): Gilt je nach Leistung als Kleinkraftrad. Hier gelten ebenfalls die Auto-Promillegrenzen.

Vorsicht: Wer betrunken auf einem S-Pedelec oder E-Bike mit Gasgriff faehrt, wird wie ein Autofahrer behandelt!

Häufige Fragen zur Promillegrenze auf dem Fahrrad

Darf ich mit 0,5 Promille Fahrrad fahren?

Grundsaetzlich ja, solange du nicht auffällig fährst und keinen Unfall baust. Anders als beim Auto gibt es für das Fahrrad keine 0,5-Promille-Grenze als Ordnungswidrigkeit. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, da ab 0,3 Promille bei Auffaelligkeiten Strafen drohen.

Ab wann ist Fahrradfahren eine Straftat?

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist ab 1,6 Promille immer eine Straftat. Zwischen 0,3 und 1,6 Promille ist es eine Straftat, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen oder ein Unfall passiert.

Kann ich meinen Auto-Führerschein verlieren, wenn ich betrunken Fahrrad fahre?

Ja, ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad wird eine MPU angeordnet. Bestehst du diese nicht, verlierst du deinen Führerschein - auch den fürs Auto.

Gelten die gleichen Regeln für E-Scooter?

Nein, E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Hier gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Quellen: StVG, StGB Paragraph 316, BGH-Rechtsprechung zur Fahruntüchtigkeit. Stand: 2026.