Promillegrenzen beim Autofahren in Deutschland
In Deutschland gelten gestaffelte Promillegrenzen für Autofahrer. Je nach Blutalkoholkonzentration (BAK) drohen unterschiedliche Konsequenzen - von Bußgeldern bis hin zum Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen. Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick.
Tipp: Mit unserem Promillerechner kannst du deinen aktuellen Blutalkoholgehalt einschätzen.
Alle Promillegrenzen und Strafen auf einen Blick
| Promillegrenze | Gilt für | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Weitere Folgen |
|---|---|---|---|---|---|
| 0,0 ‰ | Fahranfänger (Probezeit), unter 21 Jahre | 250 EUR | 1 Punkt | - | Probezeitverlaengerung, Aufbauseminar |
| 0,3 ‰ | Alle Fahrer (bei Auffaelligkeiten) | variabel | 3 Punkte | Führerscheinentzug möglich | Straftat, Geld-/Freiheitsstrafe möglich |
| 0,5 ‰ | Alle Fahrer (Erstverstöße) | 500 EUR | 2 Punkte | 1 Monat | Ordnungswidrigkeit |
| 0,5 ‰ | Alle Fahrer (2. Verstosse) | 1.000 EUR | 2 Punkte | 3 Monate | - |
| 0,5 ‰ | Alle Fahrer (3. Verstosse) | 1.500 EUR | 2 Punkte | 3 Monate | - |
| 1,1 ‰ | Alle Fahrer | variabel | 3 Punkte | Führerscheinentzug (6-12 Mon.) | Straftat, Geld-/Freiheitsstrafe |
| 1,6 ‰ | Alle Fahrer | variabel | 3 Punkte | Führerscheinentzug | MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) Pflicht |
Quelle: Bußgeldkatalog gemäß StVG und StVO, Stand 2026. Angaben ohne Gewähr.
0,0-Promillegrenze: Fahranfänger und unter 21
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland eine strikte 0,0-Promillegrenze. Das bedeutet: Jeglicher Alkoholkonsum vor dem Fahren ist verboten.
Bei einem Verstoß drohen:
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
- Verpflichtendes Aufbauseminar
Diese Regelung gilt auch für Berufskraftfahrer während der Arbeitszeit (gemäß Paragraph 24c StVG).
Ab 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit
Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafe drohen, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen. Das nennt man relative Fahruntüchtigkeit. Sie greift, wenn:
- Du in einen Unfall verwickelt wirst
- Du auffällig fährst (Schlangenlinien, zu schnell, zu langsam)
- Eine Polizeikontrolle Auffaelligkeiten feststellt
In diesen Fällen wird der Zusammenhang zwischen Alkohol und Fahrverhalten geprüft. Die Konsequenzen können drastisch sein: Es handelt sich um eine Straftat (Paragraph 316 StGB), die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Selbst ein einzelnes Bier kann je nach Körpergewicht schon 0,3 Promille ergeben.
Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit
Ab 0,5 Promille begehst du eine Ordnungswidrigkeit - unabhängig davon, ob du auffällig fährst oder nicht. Eine Polizeikontrolle reicht aus. Die Strafen staffeln sich nach Anzahl der Verstöße:
- Erstverstöße: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Zweiter Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Dritter Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Wie viel Alkohol zu 0,5 Promille führt, hängt von Geschlecht und Gewicht ab. Nutze unseren Promillerechner, um deinen persönlichen Wert einzuschaetzen.
Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille giltst du als absolut fahruntüchtig. Das bedeutet: Unabhängig von deinem Fahrverhalten wird eine Straftat angenommen. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum der Polizei oder des Gerichts.
Die Folgen:
- Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate (Sperrfrist)
- 3 Punkte in Flensburg
- Geldstrafe (oft 30-60 Tagessaetze) oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
- Eintrag ins Führungszeugnis möglich
Wenn du wissen willst, wie viel Alkohol zu solchen Werten führt, hilft dir unser Ratgeber weiter.
Ab 1,6 Promille: MPU-Pflicht
Ab 1,6 Promille wird neben den oben genannten Strafen zusätzlich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet. Ohne bestandene MPU bekommst du deinen Führerschein nicht zurueck.
Mehr dazu in unserem Artikel: Verändert sich der Grenzwert nach einer MPU?
Eine MPU kostet zwischen 400 und 750 Euro und erfordert oft monatelange Vorbereitung. In vielen Fällen müssen Betroffene eine Alkoholabstinenz über 6-12 Monate nachweisen.
Alkoholabbau: Wann darf ich wieder fahren?
Der Körper baut Alkohol durchschnittlich mit 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. Das bedeutet:
- Nach 0,5 Promille: ca. 3-5 Stunden warten
- Nach 1,0 Promille: ca. 7-10 Stunden warten
- Nach 2,0 Promille: ca. 13-20 Stunden warten
Viele unterschätzen die Dauer des Alkoholabbaus. Wer abends viel trinkt, ist am nächsten Morgen möglicherweise noch über der 0,5-Promille-Grenze. Mit unserem Promillerechner kannst du einschätzen, wann du voraussichtlich wieder nüchtern bist.
Mehr zum Thema Alkoholabbau findest du in unserer Alkohol-Promille-Tabelle.
Häufige Fragen zur Promillegrenze beim Autofahren
Gilt die Promillegrenze auch auf Privatgelaende?
Nein, die Promillegrenzen gelten nur im oeffentlichen Strassenverkehr. Auf Privatgelaende (z.B. Firmenparkplaetze) gelten sie in der Regel nicht, es sei denn, das Gelaende ist oeffentlich zugaenglich.
Was passiert bei einem Unfall mit Alkohol?
Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann der Versicherungsschutz teilweise oder vollständig entfallen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5.000 Euro von dir zurueckfordern. Die Kaskoversicherung kann die Leistung komplett verweigern.
Kann ich den Führerschein schon bei 0,3 Promille verlieren?
Ja, wenn bei 0,3 Promille alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen oder du in einen Unfall verwickelt bist. In diesem Fall liegt eine Straftat vor, die zum Führerscheinentzug führen kann.
Wie wird der Promillewert gemessen?
Bei einer Verkehrskontrolle wird zunaechst ein Atemalkoholtest durchgefuehrt. Für gerichtsverwertbare Ergebnisse wird eine Blutprobe entnommen. Der Atemalkoholwert in mg/l wird dabei mit dem Faktor 2 in den Blutalkoholwert in Promille umgerechnet.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die genannten Strafen und Grenzwerte basieren auf dem deutschen Bußgeldkatalog (Stand 2026). Für individuelle Rechtsfragen wende dich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.